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Konkurrenzklausel

Arbeiterkammer fordert Aus für Konkurrenzklausel

Anlässlich eines aktuellen Falls fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) ein weiteres Mal die Abschaffung der Konkurrenzklausel für Arbeitnehmer.

Diese Klausel in Arbeitsverträgen besagt, dass Arbeitnehmer nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine gewisse Zeit nicht mehr in ihrer Branche tätig sein dürfen.

Neuregelung seit Dezember

Mit der Arbeitsrechtsreform wurde die Konkurrenzklausel neu geregelt, die Mindestverdienstgrenze von 2754 auf 3240 Euro brutto angehoben (bei Verträgen, die ab 29. Dezember 2015 abgeschlossen wurden). Konkurrenzklauseln können höchstens bis zu einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten – und das auch nur dann, wenn die Klausel nicht praktisch einem Berufsverbot gleichkommt.

Quelle:Nachrichten.at

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